Maßnahmen der BBS Lingen Technik und Gestaltung
Aufgrund des aktuellen Rahmen-Hygieneplan des Landes Niedersachsen verbunden mit der Verfügung des Landkreises Emsland aufgrund des erhöhten Inzidenzwert gelten für die Maskenpflicht folgende Regelungen:
Damit gilt bis auf weiteres die
Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude.
Der Busparkplatz ist öffentliche Bushaltestelle. Dort gilt ebenfalls die Maskenpflicht.
In Absprache mit den BBS Lingen Agrar und Soziales gilt auf dem Schulgelände ebenfalls Maskenpflicht mit folgenden Ausnahmen:
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die aktualisierten „Verhaltensregeln während der Corona-Pandemie- Szenario A“ (Hygieneplan).
Für den Beginn des Schuljahres hat das Kultusministerium einen Leitfaden („Schule in Corona-Zeiten – Update“) herausgegeben. Darin wird der Schulbetrieb in drei Szenarien beschrieben. Bei dem aktuellen Infektionsgeschehen erfolgt der Schulbetrieb nach Szenario A den sog. „eingeschränkten Regelbetrieb“:
Nach den aktuellen Beschlüssen des Kultusministeriums finden Sie unter der folgenden Übersicht die möglichen Regelungen, die ab 1.12.2020 gelten könnten:
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Die Befreiung von Präsenzunterricht ist grundsätzlich nur in besonderen Härtefallen möglich.
Zur aktuell möglichen Befreiung vom Präsenzunterricht ab dem 14. Dezember 2020 (bis zum 18. Dezember 2020) gelten abweichend folgende Umsetzungsbeschlüsse der BBS Lingen Technik und Gestaltung:
Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Hinweise:
Zur Risikogruppe gehören Personen, die durch die behandelnde Ärztin oder durch den behandelnden Arzt das Vorliegen von chronischen Erkrankungen festgestellt wird, insbesondere Erkrankungen:
und für die individuell entschieden wird, ob trotz optimaler Therapie das Risiko für einen möglicherweise schweren Verlauf einer COVID-Erkrankung besteht. Dies wird durch ein entsprechendes ärztliches Attest bestätigt, eine Nennung der Diagnose erfolgt dabei nicht.
Schülerinnen und Schüler, die einer der oben genannten Risikogruppen angehören, haben im Szenario A regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen.
Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, haben ebenfalls regelmäßig am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Für Ausnahmefälle ist eine Härtefallregelung möglich. Einen entsprechenden Antrag können Erziehungsberechtigte bei der Schulleitung stellen. Den Antrag und eine Handlungshilfe finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html .
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt. Daher wird die Nutzung der Corona-Warn-App ausdrücklich empfohlen.
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Hinweise zum Online-Unterricht:
Wenn es zur Verschärfung des Infektionsgeschehens kommt werden ggf. weitere Maßnahmen und neue Szenarien erforderlich. Diese werden dann an dieser Stelle auf der Homepage veröffentlicht. Um auf diesen Fall vorbereitet zu sein, werden Vorbereitungen in den Klassen getroffen, damit jeder ggf. im Online-Unterricht weiterhin beschult werden kann. Es gilt dabei weiterhin die Schulpflicht. Auch der Online-Unterricht findet nach Stundenplan statt, nur eben nicht als Präsenzunterricht, sondern im Homeoffice.
Dieser Online-Unterricht findet grundsätzlich auf der IServ-Plattform, vorzugsweise als Videokonferenz, statt.
Für den IServ-Zugang erhalten alle Schüler*innen ihre Zugangsdaten. Bei Problemen können Sie sich an die entsprechenden Klassenlehrer*innen, per E-Mail. (Klassenlehrername@bbs-lingen-tg.eu) wenden.
Der Online-Unterricht beginnt dabei so wie auf dem Stundenplan ausgewiesen, meistens um 07:55 Uhr. Alle Schüler*innen melden sich zu den bekannten Zeiten in Ihrem IServ an und begeben sich dort in die Videokonferenz oder ggf. im Chat über das Messenger-Modul in den von der Lehrkraft eingerichteten Raum. Von dort aus steht man im ständigen Dialog mit der Lehrkraft. Die Anwesenheit wird ebenfalls erfasst.
Im Schulalltag können hier und da vielleicht auch Probleme auftreten, die nicht so leicht und schnell lösbar sind und ein persönliches Gespräch erfordern. Zögern Sie nicht und vereinbaren sie einen kurzfristigen Termin mit den Schulsozialarbeitern oder unserer Beratungslehrerin Frau Amelsberg (amelsberg@bbs-lingen-tg.eu), die dienstags auch ohne Termin ab 09:30 in der Schule ansprechbar ist.
Die Betriebe haben die Auszubildenden für die Zeiten des Berufsschulunterrichts freizustellen. Laut Kultusministerium gilt die Schulpflicht, so dass auch für „Online- Unterricht“ die Schülerinnen und Schüler freizustellen sind.
Neue Beurteilungen der Situation durch die Behörden können jederzeit zu weiteren Maßnahmen und Änderungen führen.
Hier allgemeine Verhaltensregeln in verschiedenen Sprachen:
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude an unserer Schule und bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Korte, OStD
Schulleiter