Regelungen bei Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigten

Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie für Beschäftigten werden  grundsätzlich vor Unterrichtsbeginn (Präsenzunterricht) zu Hause durchgeführt (Ausnahme am ersten Schultag).

Die Schule darf grundsätzlich nicht bei positivem Testergebnis betreten werden. Erst wenn eine Negativtestung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Selbst- oder Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann, kann die Schule wieder betreten werden. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung oder des bescheinigten Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Das Zutrittsverbot gilt nur solange Selbsttestkits in ausreichender Zahl vorhanden sind.

Für Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte:

Bei Infektionsverdacht bzw. positive Testungen erfolgt das sog. anlassbezogene intensivierte Testen (ABIT):

  • Die Person, die positiv (z.B. durch Selbsttest) getestet ist, meldet das wie bisher der Schule (Mitwirkungs- und Meldepflicht), begibt sich in Absonderung und lässt das Testergebnis durch einen PCR-Test überprüfen.
  • Die Schule informiert das Gesundheitsamt über den positiven Fall.
  • (Bei einer Infektion mit der Omikron-Variante gelten strengere Regelungen. Hier werden die Betroffenen individuell über die Maßnahmen informiert.)
  • Es kann sich dann die komplette Klasse/Lerngruppe – auch Geimpfte, Genesene und „Geboosterte“ – an fünf Schultagen hintereinander zu Hause testen. Die Tests werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
  • Kommt es zu einem weiteren Verdachtsfall, verlängert sich das ABIT entsprechend.
  • Alle negativ getesteten und symptomfreien Schülerinnen und Schüler bleiben im Regelfall im Präsenzunterricht.
  • Unabhängig davon ermittelt das Gesundheitsamt ggf. enge Kontaktpersonen im familiären und sozialen Umfeld der Indexperson.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage in den dort veröffentlichen aktuellen Ministerbriefen.

Dort finden Sie auch weitere Hinweise zum Präsenzunterricht.

Für Sie sind nachfolgend weitere wichtige Hinweise der BBS Lingen Technik und Gestaltung für die Selbsttestung zusammengefasst:

  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Gelegenheit, sich am ersten Unterrichtstag zu Unterrichtsbeginn freiwillig selbst zu testen.
  • Danach können die Schülerinnen und Schüler am Ende einer Woche bzw. am Ende des Berufsschultags Test-Kits (bzw. ein Test bei eintägigen Berufsschultagen) (sofern in ausreichender Anzahl verfügbar) für die Verwendung in der nächsten Präsenzphase mit nach Hause nehmen.
  • Getestet wird nur an Präsenztagen vor Unterrichtsbeginn (bis zu 2x pro Woche, Ausnahme zu Schulbeginn nach den Ferien, dann bis zu 5x pro Woche). Personen im Homeoffice bzw. im Distanzlernen nehmen nicht an den Testungen teil.
  • Die Testungen sind ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der Pandemie. Je mehr sich testen lassen, umso geringer wird die Anzahl unentdeckter positiver Fälle.