Zimmerin / Zimmerer

Der Zimmerer ist ein Handwerksberuf mit großer Tradition und Zukunft. Die modernen Bauweisen verlangen gute Kenntnisse über Verbindungsmöglichkeiten und in der Bauphysik. Er muss bereit sein, sich immer wieder mit neuen Baustoffen und Verbundsystemenden auseinander zu setzen und Vor- und Nachteile abzuwägen. Zu seinen Aufgaben gehört das Herstellen von Häusern in Holzrahmenbau- und Skelettbauweise, Dachstühlen, Treppen, Wänden in Trockenbauweise, Holzbalkendecken, Hallen- und Brückenbauwerken aus Holz sowie Sanierungsarbeiten an bestehender Bausubstanz.

Voraussetzungen
Um den Ausbildungsberuf des Zimmerers zu erlernen, muss man körperlich fit und schwindelfrei sein. Er sollte über gute mathematische Kenntnisse verfügen. Zudem ist ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen von Nutzen. Ein ordentlicher Hauptschulabschluss ist Mindestvoraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung.

Ausbildungsdauer
Das erste Ausbildungsjahr findet rein schulisch in der einjährigen Berufsfachschule statt.

das zweite Ausbildungsjahr (Fachstufe 1) in Betrieb und Schule (1 Berufsschultag pro Woche),

das dritte Ausbildungsjahr (Fachstufe 2) in Betrieb und Schule (1 Berufsschultag pro Woche).

Duale Ausbildung
Die handwerkliche Ausbildung erfolgt im Betrieb und in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Baugewerbeinnung in Herzlake, die theoretische Ausbildung in der Berufsschule. Zwischen allen drei Ausbildungsstätten besteht eine enge Kooperation.

1. Ausbildungsjahr
Inhalte siehe einjährige Berufsfachschule Bautechnik.

2. Ausbildungsjahr
Folgende Lernfelder werden in der Fachstufe 1 unterrichtet:

7.0 Abbinden und Richten eines Satteldaches

8.0 Errichten einer tragenden Holzwand

9.0 Einbauen einer Holzbalkendecke

10.0 Herstellen einer einläufigen geraden Treppe

11.0 Einziehen einer leichten Trennwand

12.0 Schiften am gleichgeneigten Walmdach

3. Ausbildungsjahr
Folgende Lernfelder werden in der Fachstufe 2 unterrichtet:

13.0 Schiften am ungleich geneigten Dach

14.0 Einbauen einer Gaube und eines Dachfensters

15.0 Fertigen eines Hallenbinders

16.0 Konstruieren einer gewendelten Treppe

17.0 Instandsetzen eines Fachwerkes

18.0 Warten eines Niedrigenergiehauses

Zwischen- und Gesellenprüfung
Das zweite Ausbildungsjahr endet mit der theoretischen und praktischen Zwischenprüfung
und das dritte Ausbildungsjahr mit der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung, abgenommen durch den von der Handwerkskammer berufenen Prüfungsausschuss.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Auszubildenden den Gesellenbrief.

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erlangen sie mit der bestandenen Gesellenprüfung den Sekundarabschluss I oder, abhängig vom Notendurchschnitt und Englischunterricht den erweiterten Sek. I Abschluss.

Projekte

Ansprechpartner:
Herr Frank Bierbaum, Tel.: 0591 71 00 20