Ausdrückliche Empfehlung zur Impfung von Schüler*innen

Ich möchte auf die „ausdrückliche“ Empfehlung der STIKO zur Impfung von 12 – 17 Jährigen hinweisen.

Ich befürworte diese Empfehlungen und unterstütze die Impfaktion. Denn nur eine Impfung gewährt größtmöglichen Schutz, vermindert das Risiko und gibt uns ein Stück Lebensqualität zurück. Selbstverständlich werden die Schüler*innen zum Impftermin vom Unterricht befreit. Ich appelliere daher an Sie, sich impfen zu lassen!

Hier der Auszug aus dem „Infopaket zum Schulstart“ des Nds. Kultusministeriums:

„… Zur Bewältigung der Covid 19-Pandemie mit ihren gesundheitlichen und sozialen Folgen spielt die Impfung eine zentrale Rolle. Daher gilt es, alle Anstrengungen auf eine hohe Impfquote in allen Altersgruppen zu richten. Mit der Erklärung der STIKO vom 16.08.2021 liegt nun auch eine ausdrückliche Impfempfehlung des Expertengremiums zu Gunsten aller 12 – 17jährigen Kinder und Jugendlichen vor. Die Schulen sind ein wichtiger Schlüssel für die Impfkampagne, da junge Menschen erreicht, informiert und bestenfalls für eine Impfung motiviert werden können. Selbstverständlich ersetzt das nicht die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern zu einer Impfung und das ärztliche Aufklärungsgespräch!
Die Entscheidung für einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 schafft einen sehr guten individuellen Schutz vor einem schweren Verlauf im Fall bei einer Infektion mit dem Virus. Zusätzlich ist belegt, dass vollständig geimpfte Personen ein nur geringes Risiko haben, andere Personen anzustecken. Ergänzend gewinnt bei vollständigem Impfschutz die Lebensqualität im Alltag, da z.B. Testungen als Voraussetzung für Zugangsberechtigungen nicht mehr erforderlich sind. Informationen zu den Impfungen sind auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts (RKI) (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html) und des Niedersächsischen Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/schule_in_corona_zeiten_aktuelle_hinweise_zum_1_schulhalbjahr_2020_21/schule-neues-schuljahr-190409.html) eingestellt. Dort findet sich auch das Infoblatt des RKI in verschiedenen Sprachen! Auch auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung) sind Hintergrundinformationen zum Thema Impfung gegen SARS-CoV-2 hinterlegt. Diese stehen inklusive der Vorstellung der verschiedenen Impfstoffe in mehreren Übersetzungen und in leichter Sprache bereit.

Vom 30.08. – 06.09.2021 wird in allen Impfzentren des Landes eine besondere Aktion zur Impfung junger Menschen initiiert. Zusätzlich stehen die niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie die Hausärzteschaft für Impfungen zur Verfügung. Die Schulen sollten diese Bemühungen unterstützen, in dem Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte gezielt auf diese Aktivitäten hingewiesen werden. Das Sozialministerium wird auf einer Website die Aktivitäten dokumentieren. Sobald diese freigeschaltet sind, werden die Schulen informiert.
Sollten Impftermine nur während der Schulzeit vergeben werden, sollten in diesem Jahr die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich für die Impfungen vom Unterricht freigestellt werden. Soweit Impfzentren, Gesundheitsämter oder Praxen an Schulen herantreten, können in Schulen Räumlichkeiten für Impfaktionen zur Verfügung gestellt werden. Während volljährige Schülerinnen und Schüler die Einwilligung selbst erteilen, müssen Minderjährige in der Regel begleitet werden. Dies kann zu dem positiven Effekt führen, dass die Sorgeberechtigten gegebenenfalls ebenfalls versorgt werden können. Insoweit kann die Schule durch Hinweise und Unterstützung zu größerer sozialer Gerechtigkeit in der Impffrage beitragen. Zu den Aktivitäten wird es keine Vorgaben seitens des Landes an die Schulen geben, vielmehr wird auf regionale Absprachen und Initiativen gesetzt.
Trotz des positiven Effekts einer vollständigen Impfung bleibt sie eine individuelle Entscheidung!
Es wird in Niedersachsen keine unterschiedliche Behandlung von geimpften, nicht geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf den Schulbesuch geben, sieht man von der Befreiung von geimpften und genesenen Schülerinnen und Schülern von der Testpflicht sowie etwaigen Anordnungen zur Quarantäne als Kontaktperson durch die Gesundheitsämter ab.

…“

Der Schulleiter