Maurer / Maurerin

Von modernen Bauwerken wird heute nicht nur ästhetisches Aussehen und eine lange Lebensdauer erwartet. In immer stärkerem Maße müssen die Anforderungen der Energieeinsparung und des Umweltschutzes beachtet werden. Daher verändert sich der traditionsreiche Beruf des Maurers ständig und passt sich den neuen Bauvorschriften und Baustoffen an.

 

Das Berufsbild des Maurers / der Maurerin

 

Der Beruf des Maurers einer der vielseitigsten Bauberufe. Er ist der Hauptbauhandwerker des Rohbaus und führt bei kleineren Bauprojekten (Einfamilienhäuser) meist auch Beton-, Stahlbeton, Estrich- und Putz- sowie Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten aus. Nach den Entwürfen und Plänen von Architekten stellen Maurer das Bauwerk in mehreren Bauabschnitten her. Zunächst betonieren sie das Fundament und die Sohlplatte. Dann mauern oder kleben die Maurer die Außen- und Innenwände aus unterschiedlichen Steinmaterialien und –formaten. Zwischendecken aus Stahlbeton schalen die Mauer ein bzw. stellen sie aus vorgefertigten Stahlbetonplatten her. Im Rahmen der Ausbauarbeiten montieren Maurer Wände aus Fertigteilen. Sie bauen Dämm- und Isolierungsmaterialien ein und verputzen teilweise auch Wände. Daneben verlegen sie Estriche und Platten oder betonieren Stahlbetontreppen. Bei Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten stellen sie Bauschäden und deren Ursachen fest und beheben diese; darüber hinaus führen sie Abbrucharbeiten durch.

 

Die Ausbildungsvergütung

 

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach den Tarifverträgen der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Sie darf jedoch in nicht tarifvertraglich gebundenen Unternehmen die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen oder für die Branche ausgesprochenen Empfehlungen um maximal 20% unterschreiten. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat betrug im Jahr 2019 in den einzelnen Ausbildungsjahren (brutto):

 

  • 1. Ausbildungsjahr: ca.850€.
  • 2. Ausbildungsjahr: 1000€.
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.475€.

 

Die Berufsvoraussetzungen

 

Auch wenn heutzutage Krane und andere Maschinen die Arbeit auf der Baustelle erleichtern, ist sie immer noch anstrengend und erfordert eine gute körperliche Konstitution. Vom Maurer werden neben körperlicher Belastbarkeit auch technisches Verständnis, handwerkliches Geschick und räumliches Vorstellungsvermögen erwartet. Der Umgang mit teuren Baustoffen und Maschinen setzt eine hohe Verantwortungsbereitschaft voraus. Da die Baustellen oft wechseln, muss man sich darauf einrichten, auch längere Fahrtzeiten zu haben und nicht immer zur gewohnten Zeit zu Hause zu sein.

In der Regel wird von den Ausbildungsbetrieben ein Hauptschulabschluss erwartet; in Mathematik sollte mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein. Neben den Noten ist besonders die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens wichtig.

 

Die Berufsausbildung

 

Das erste Jahr der Berufsausbildung findet an der Berufsschule in der Berufsfachschule-Bautechnik statt. In diesem Jahr erhalten die Schüler eine breite Grundbildung, die sich vom Mauern klein- und mittelformatiger Steine, der Betonverarbeitung und Ausbauarbeiten erstreckt. Darauf folgt die Ausbildung im Dualen System. Das heißt, der Auszubildende schließt mit einem Betrieb einen Ausbildungsvertrag ab, arbeitet dort vier Tage in der Woche und besucht an einem Wochentag die Berufsschule. Darüber hinaus lernt er in den überbetrieblich Ausbildungszentren der Handwerkskammer praktische Fertigkeiten im Mauerwerks- und Betonbau.

Im Rahmen der Stufenausbildung kann der Auszubildende am Ende des zweiten Ausbildungsjahres die Prüfung zum Hochbaufacharbeiter ablegen und hat bei bestandener Prüfung bereits einen Berufsabschluss. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres wird mit der bestandenen Gesellenprüfung der Berufsabschluss Maurer erreicht.

 

Der Unterricht während der betrieblichen Ausbildung in der Berufsschule

 

Der schulische Teil der Ausbildung vermittelt das benötigte Wissen über die richtige Ausführung von Baukonstruktionen, des Feuchteschutzes und der Wärmedämmung von Gebäuden, sowie Grundkenntnisse in der Baustoffkunde und nicht zuletzt der Sicherheit am Arbeitsplatz. Es werden jedoch nicht nur berufsspezifische Inhalte vermittelt. In den Unterrichtsfächern Politik und Deutsch werden betriebliche, arbeitsrechtliche und politische Aspekte der Berufswelt behandelt.

Der Berufsschulunterricht findet an einem Tag in der Woche statt und umfasst folgende Stundenverteilung:

 

  • 2 Unterrichtsstunden Politik (im dritten Ausbildungsjahr je 1. Std. Politik und Deutsch),
  • 6 Unterrichtsstunden Fachtheorie.

 

Der fachtheoretische Unterricht ist thematisch in Lernfeldern eingeteilt, die Inhalte dieser

Lernfelder werden im Folgenden genannt:

 

Lernfelder (LF) im zweiten Ausbildungsjahr:

 

  • LF   7: Mauern einer einschaligen Wand (ca. 40 Stunden).
  • LF   8: Mauern einer zweischaligen Wand (ca. 80 Stunden).
  • LF   9: Herstellen einer Massivdecke (ca. 80 Stunden).
  • LF 10: Putzen einer Wand (ca. 40 Stunden).
  • LF 11: Herstellen einer Wand in Trockenbauweise (ca. 20 Stunden).
  • LF 12: Herstellen von Estrich (ca. 20 Stunden).

Lernfelder im dritten Ausbildungsjahr

  • LF 13: Herstellen einer geraden Treppe (ca. 40 Stunden).
  • LF 14: Überdecken einer Öffnung mit einem Bogen (ca. 40 Stunden).
  • LF 15: Herstellen einer Natursteinmauer (ca. 40 Stunden).
  • LF 16: Mauern besonderer Bauteile (ca. 100 Stunden).
  • LF 17: Instandsetzen und Sanieren eines Bauteils (ca. 60 Stunden).

 

Die Prüfung am Ende der Berufsausbildung

 

Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung „Hochbaufacharbeiter“:

 

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres (1. Fachstufe) wird eine zweitägige Prüfung durchgeführt. Der von 8 Uhr bis ca. 14:30 Uhr dauernde theoretischePrüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Arbeit mit technologischen, fachmathematischen und zeichnerischen Inhalten aus den Lernfeldern der Grundstufe und der 1. Fachstufe. Auch das Unterrichtsfach Politik gehört zur schriftlichen Prüfung.

Eine Woche später folgt der praktische Prüfungsteil. In ca. sechs Stunden müssen die Auszubildenden ein Bauteil nach vorgegebener Zeichnung mauern. Mit dem Bestehen des theoretischen und praktischen Prüfungsteils wird der Berufsabschluss „Hochbaufacharbeiter“ erreicht.

 

Gesellenprüfung „Maurer“ bzw. „Maurerin“:

 

Im eintägigen theoretischen Prüfungsteil werden die Inhalte schriftlich geprüft, die sich aus den 17 Lernfeldern des Rahmenlehrplans ergeben. Auch im Unterrichtsfach Politik wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt.
Im eine Woche später stattfindenden praktischen Prüfungsteil erstellen die Prüflinge in der Kreishandwerkerschaft – wie in der Zwischenprüfung – ein Bauteil nach Plan.

 

Bei nicht mit mindestens ausreichend bewerteten Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine mündliche Prüfung durchgeführt werden.

 

Die Zwischen- bzw. Gesellenprüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und theoretischen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Hat der Prüfling die Gesellenprüfung nicht bestanden, kann er den nicht bestandenen Teil (theoretisch und/oder praktisch) zweimal wiederholen.

Das folgende Bild wurde während einer Gesellenprüfung gemacht:

 

Zu guter Letzt noch einige Meinungen der Auszubildenden der zweiten Fachstufe zu ihrem Ausbildungsberuf:

 

An meinem Beruf gefällt mir…                         An meinem Beruf gefällt mir weniger…

 

  • …an der frischen Luft zu arbeiten.                             ●…die manchmal zu langen Arbeitszeiten.
  • …abends zu sehen, was man geschafft hat.    ●…immer mit anderen Kollegen zu arbeiten.
  • …die hohe Ausbildungsvergütung.                             ●…bei jedem Wetter arbeiten zu müssen.
  • …bei schönem Wetter draußen zu arbeiten.   ●…das Anfahrtszeiten nicht bezahlt werden.
  • …jeden Tag wechselnde Arbeiten.                            ●…auch mal samstags arbeiten zu müssen.